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Kfz - Sachverständigenbüro Hernier

Profitieren Sie von einer neutralen Bewertung!

Wir sind Ihr Ansprechpartner für neutrale KFZ – Gutachten
in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt

Leistungen

Was können wir für Sie tun?

Ich biete Ihnen ein sehr umfangreiches Leistungsspektrum. Bitte sprechen Sie mich an.

 

  • Erstellung von Haftplicht- und Kaskogutachten für unfallgeschädigte Fahrzeuge
  • Beweissicherung und Begutachtung von landwirtschaftlichen Maschinen, Geräten und Sonderfahrzeugen
  • Motor- und Maschinenschaden Gutachten und Bewertung

Warum ist ein Schadengutachten wichtig?

Unfälle passieren häufig. In Deutschland gibt es jährlich mehrere Millionen Unfälle mit Fahrzeugtbeteiligungen. Um gegebenenfalls Ansprüche geltend zu machen, ist es zum Vorteil ein Schadengutachten von einer neutralen Stelle erstellen zu lassen. Nicht immer werden sogenannte Gutachten neutral erstellt. Holen Sie sich einen Experten auf Ihre Seite. 

Sie haben als Geschädigter die Möglichkeit, sich den Schadengutachter selbst auszuwählen.

Wie ermitteln die Kosten für die Instandsetzung oder den Restwert des Fahrzeuges. Durch langjährige Erfahrung und meiner Unabhängigkeit bin ich Ihr richtiger Ansprechpartner.

Warum ist ein Schadengutachten bei einem Unfall wichtig?

Ein Gutachten nach einem Unfall ist einer der wichtigsten Schritte auf dem Weg zu einer fairen und schnellen Schadensregulierung durch die Versicherung des Unfallverursachers. Denn das durch einen Sachverständigen erstellte Gutachten beziffert nicht nur die Schadenshöhe, darüber hinaus zeigt es detailliert auf, wie diese Summe zustande kommt, welchen Wert das Fahrzeug aktuell auf dem Markt hat und ob eine Reparatur möglich ist. Als Geschädigter sollten Sie daher niemals auf ein Gutachten verzichten.

Wann ist ein Schadengutachten sinnvoll?

Einen Gutachter mit der Beurteilung des Schadens zu beauftragen ist immer sinnvoll, wenn Sie Geschädigter im Falle des Unfalls sind. In jedem Fall werden wir Sie gerne speziell auf ihre Situation zugeschnitten unterstützen, welches weitere Verhalten sinnvoll ist. Grundsätzlich ist es auch bei kleinsten Schäden sinnvoll mit einem Gutachter zu sprechen, den oftmals ist die wirkliche Schadenshöhe sehr schwer abzuschätzen. Denn auch kleine „Rempler“ (auch Bagatellschaden genannt) können schnell teuer werden. Der Gutachter entscheidet dann auf Grund der Höhe des Schadens ob ein Gutachten oder nur ein Kostenvoranschlag angemessen ist. Denn auch Gutachter unterliegen der Schadenminderungspflicht, welche besagt das auch die Kosten für die Beurteilung angemessen zum Schaden sein muss. Dieses wird anhand der so genannten Bagatellgrenze bemessen. Die Schadenhöhe in einem Haftpflichtfall beziffert die sogenannte Bagatellgrenze bei 750 Euro ab hier wird aus einem Kostenvoranschlag ein Gutachten.

Im Kaskofall dürfen die Versicherer selbstbestimmter als im Haftpflichtfall handeln, aber auch hier können Sie auf uns bauen und ein Fall bezogenes Gespräch führen um Ihnen eine möglichst faire Regulierung zu ermöglichen.

Welche Ansprüche habe ich als Geschädigte/-r?

Grundsätzlich seht Ihnen die freie Wahl eines Sachverständigen sowie eines Anwaltes zu. Dessen Kosten müssen bei einem unverschuldeten Unfall von der gegnerischen Versicherung getragen werden.

Welche Kfz-Gutachten gibt es?

Neben dem Unfallgutachten kann ein Sachverständiger auf Wunsch auch ein sogenanntes Wertgutachten sowie Kurzgutachten und Oldtimer-Gutachten erstellen. Letztere sind in der Regel nicht zur Feststellung der Schadenshöhe gedacht, sondern um den aktuellen Wert eines Kfz taxieren (bestimmen) zu lassen.

Ist Kfz-Sachverständiger gleich Kfz-Sachverständiger?

Grundsätzlich werden alle Sachverständigen nach den gleichen Regeln und Prinzipien geprüft. Dennoch sollten Sie Ihren Anspruch auf einen unabhängigen KFZ-Gutachter unbedingt nutzen. Oftmals bietet Ihnen nämlich die gegnerische Versicherung die komplette Schadensabwicklung inklusive Gutachten an. Die Versicherungsgesellschaften wollen jedoch die Ihnen entstehenden Kosten so gering wie möglich halten. Daher ist davon auszugehen, dass ein von Ihnen beauftragter Gutachter die Schadenhöhe zu Ihren Ungunsten beziffern wird. Lassen Sie die Höhe des Schadens daher in jedem Fall von einem durch Sie selbst beauftragten Sachverständigen feststellen. Dieser ist keiner Versicherungsgesellschaft verpflichtet und wird daher die entstandenen Sachschäden an Ihrem Kfz mit einem detaillierten und unabhängigen Schadengutachten festhalten.

Kann ein Kfz-Gutachten angezweifelt werden?

Prinzipiell kann ein Kfz-Schadengutachten durch den Unfallgegner bzw. dessen Versicherung angezweifelt bzw. angefochten werden. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn Zweifel an der Qualifikation des Sachverständigen bestehen oder daran, dass der begutachtete Kfz- Haftpflichtschaden nicht oder nicht in vollem Umfang durch den betreffenden Unfall zustanden gekommen ist. Entsprechende Einwände werden seitens der Versicherer häufig erhoben. Ihr Sachverständiger wir ihnen hierbei selbstverständlich zur Seite stehen, um alle Fragen oder Einwände soweit wie möglich aus dem Wege zu räumen.

Was kostet ein Schadengutachten für ein Fahrzeug?

Wie viel ein Kfz-Schadengutachten kostet, ist abhängig von der Höhe des entstandenen Sachschadens. Daher ist es im Vorfeld nicht pauschal zu beantworten, wie hoch sich die Kosten für ein Schadengutachten belaufen werden.

Wer beauftragt den Gutachter?

Als Geschädigter bei, einem unverschuldeten Unfall wird die gegnerische Versicherung stets versuchen, einen von Ihnen selbst bestellten Gutachter zu beauftragen. Lassen Sie sich hierauf nicht ein. Bei einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie selbst einen Gutachter Ihrer Wahl beauftragen um Ihren Schaden neutral und unabhängig begutachten zu lassen.

Bei Kaskoschäden trägt in der Regel Ihre eigene Versicherung die Kosten für den Gutachter und beauftragt diesen auch, daher sollten sie in diesem Falle Rücksprache mit ihrem Versicherer halten. Sollte Ihre Versicherung (schriftlich) ihnen die Erlaubnis geben selbst einen Gutachter zu beauftragen dürfen sie diesen natürlich wieder selbst wählen.

Wer zahlt den KFZ-Sachverständigen bei einem Autounfall?

Bei einem unverschuldeten Unfall ist die gegnerische Versicherung verpflichtet, die Kosten für (unter anderem) den Kfz-Sachverständigen zu übernehmen.

Bei Kaskoschäden trägt in der Regel Ihre eigene Versicherung die Kosten für den Gutachter und beauftragt diesen meist auch.

Wo kann ich mein Auto nach einem Unfall begutachten lassen?

ie können Ihren PKW, Bus oder LKW, aber auch Ihr Motorrad und jedes andere Kfz (Roller, Trecker, etc.) an einem Ort Ihrer Wahl begutachten lassen. Hierfür kommt zum Beispiel die Werkstatt in Frage, welche die Reparatur durchführen soll. Aber auch eine Begutachtung bei Ihnen Zuhause ist möglich. Ist das Fahrzeug noch fahrbereit und verkehrssicher, ist es darüber hinaus möglich, es direkt beim Sachverständigen vor Ort vorzuführen.

Übernimmt die Versicherung den Schaden?

Handelt es sich um einen unverschuldeten Unfall, so muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Reparaturkosten für Ihr Fahrzeug oder für den Wiederbeschaffungswert sowie für das Schadensgutachten aufkommen. Darüber hinaus muss sie eine eventuelle Wertminderung ausgleichen und eine Nutzungsausfallentschädigung leisten. Bei einem Kaskoschaden bezahlt Ihre eigene Versicherung für den Schaden laut Unfallgutachten, vorausgesetzt sie haben eine solche abgeschlossen. Allerdings ist hierbei zu beachten das die Versicherung hier auch mehr Rechte besitzt als im Haftpflichtfall. Sind Sie nur haftpflichtversichert, müssen Sie für die Schadensregulierung an Ihrem eigenen Fahrzeug selbst aufkommen, während Ihre Haftpflichtversicherung an den Unfallgegner leistet.

Kann man sich den Schaden auch auszahlen lassen?

Ob Sie einen an Ihrem Fahrzeug entstandenen Schaden reparieren lassen oder sich die Schadensumme im Haftpflichtfall auszahlen lassen wollen, liegt in der Regel bei Ihnen (vorausgesetzt es handelt sich nicht um einen Totalschaden außerhalb der 130% Grenze). Denn es gibt bei einem Haftpflichtfall keine Verpflichtung zur Reparatur. Sie können sich also für eine der beiden Varianten der Schadensabwicklung entscheiden. Achten Sie jedoch darauf, dass in diesem Fall nur die Reparaturkosten laut Kostenvoranschlag bzw. Sachverständigengutachten ohne Mehrwertsteuer ausgezahlt werden. Handelt es sich nicht um einen Kfz-Haftpflichtschaden, sondern um einen Kaskoschaden, sind die Versicherer etwas freier in der Regulierung. Genaueres hierzu können Sie Ihren Versicherungsunterlagen entnehmen und/oder direkt bei ihrem Versicherer erfragen.

Was ist eine Wertminderung?

Eine Wertminderung entsteht in der Regel bei jüngeren Fahrzeugen und ist ein Finanzieller Ausgleich dafür das das geschädigte Fahrzeug bei Weiterverkauf als Unfallfahrzeug angegeben werden muss.

Grundsätzlich gibt es eine Wertminderung nur bei dem ersten Unfall mit einem Fahrzeug.

Ob und wie hoch eine Wertminderung ausfällt hängt von der Schadenart, der Schadenshöhe, der Laufleistung, dem Fahrzeugalter und einiger anderer Kriterien ab und wird vom Gutachter anhand dieser berechnet.

Was versteht man unter dem Wiederbeschaffungswert?

Der Wiederbeschaffungswert (kurz WBW genannt) bezeichnet die Kosten die entstehen würden, ein gleichwertiges oder ähnliches Fahrzeug wieder zu beschaffen. Diese Daten werden meist anhand einer Marktanalyse ermittelt. Bei dieser werden vergleichbare Fahrzeuge herangezogen und ein Durchschnittswert aus mehreren Fahrzeugen ermittelt.

Was ist ein Restwert?

Der Restwert wird eingeholt, wenn ein Fahrzeug einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten hat oder diesem nahe ist. Das heißt, dass die Reparaturkosten annähernd so hoch oder höher als die Wiederbeschaffungskosten (Wiederbeschaffungswert) sind. Dieser wird durch die Restwertbörse ermittelt, wo Händler auf das Fahrzeug bieten können und somit ein Kaufangebot für das unreparierte Fahrzeug abgeben können. Dieser wird bei Schäden benötigt, die so hoch sind das eine Reparatur aus finanziellen Gründen nicht mehr möglich ist (wirtschaftlicher Totalschaden) oder ggf. bei Auszahlung der Reparatur Summe herangezogen wird. Genaueres erklären wir ihnen gern persönlich oder telefonisch auf ihren Schadenfall bezogen, sofern dies für Sie relevant wird.

Kontaktieren Sie uns

KFZ-Sachverständigenbüro Torsten Hernier
Hinter der Ziegelei 1
38350 Helmstedt

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